394-412 und Übersetzungen dazu auf pag. 413-425): - Man sieht aus diesen Nachrichten, dass die beiden bereits während ihrer Fernbeziehung eine schwierige Beziehung hatten. Die Privatklägerin schrieb dem Beschuldigten am 23. Oktober 2017, dass sie in der Psychiatrie bzw. beim Psychiater gewesen sei und Tabletten bekommen habe und dass der Beschuldigte nicht normal sei. Der Beschuldigte schrieb daraufhin, dass sie ihn ja anzeigen und vor Gericht und ins Gefängnis bringen könne (pag. 413 und pag 417). Der Beschuldigte drohte auch damit, dass er die Privatklägerin kaputt machen und sich rächen werde (pag.