7 Beschuldigte zumindest schon mit Schlägen gedroht hatte. Auch die Privatklägerin sprach bereits bei ihrer Meldung bei der Polizei am 10. Januar 2019 von wiederholten Tätlichkeiten (vgl. pag. 97 «Eingang Meldung»). Weiter erklärte sie anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 14. Januar 2019 bereits zu Beginn ihrer Einvernahme, es gehe ihr schlecht, weil sie Schläge von ihm erhalten habe und getan habe, was er gewollt habe, und am Schluss habe er sie im Stich gelassen, womit sie nicht zurechtkomme (pag. 124 Z. 83 ff.).