Die Privatklägerin wolle sich an ihm rächen, weil er sie verlassen habe (Journaleintrag Polizei Basel-Landschaft: pag. 105). Gestützt auf die gemachten Ausführungen geht die Kammer davon aus, dass beide – sowohl der Beschuldigte als auch die Privatklägerin – zumindest verbal austeilen konnten, dass beide eine Eifersucht und einen Kontrollzwang an den Tag legten und dass die Privatklägerin die Strafanzeige gegen den Beschuldigten vom 10. Januar 2019 machte, nachdem sie sich durch den unangekündigten Weggang des Beschuldigten verletzt und missbraucht fühlte (siehe dazu auch ihre Aussagen an der polizeilichen Einvernahme vom 14. Januar 2019: pag. 124 Z. 80 ff.).