Nachdem der Beschuldigte ohne Vorankündigung am 23. Dezember 2018 die gemeinsame Wohnung verlassen und sich bei der Asylunterkunft im Bundesasylzentrum in L.________ gemeldet hatte, schrieb ihm die Privatklägerin rund 95 Benachrichtigungen, die ebenfalls zwischen Liebesbezeugungen / Bitten um Rückkehr und negativen Äusserungen hin und her schwankten (pag. 343 ff.). Als der Privatklägerin bewusst wurde, dass der Beschuldigte nicht mehr zurückkehren würde, schrieb sie dem Beschuldigten, dass sie sich umbringen werde oder einen Selbstmordversuch hinter sich habe. Zudem schrieb sie ihm, dass sie ihn wegen allem, was er ihr angetan habe, anzeigen werde (E-Mailverkehr: pag.