204 Z. 68 ff.; pag. 207 f. Z. 243 ff.). Aus den in der Zeit ab dem 15. Oktober 2018 vorliegenden Facebook-Nachrichten zwischen den beiden geht weiter hervor, dass die Privatklägerin zwischen negativen Äusserungen und Liebesbezeugungen schwankte und ebenfalls zur Eifersucht und dazu neigte, den Beschuldigten zu kontrollieren (pag. 289 ff.; siehe auch deren Aussage bei der Staatsanwaltschaft am 31. Januar 2019: pag. 153 Z. 643 ff.). Nachdem der Beschuldigte ohne Vorankündigung am 23. Dezember 2018 die gemeinsame Wohnung verlassen und sich bei der Asylunterkunft im Bundesasylzentrum in L.__