In diese Richtung deuten aber seine Nachrichten auf pag. 419 f. hin. In diese Richtung deuten auch die vom Rechtsvertreter der Privatklägerin bei der Staatsanwaltschaft am 15. Februar 2019 eingereichten Fotos, auf welchen bei der Privatklägerin ein Zigarettenbrandfleck auf ihrer Hand sowie Hämatome ersichtlich sein sollen (vgl. Schreiben Rechtsanwalt D.________ vom 15. Februar 2019 [pag. 379] und Fotos auf pag. 390 ff.; Aussagen Privatklägerin zum Brandfleck durch den Zigarettenstummel [EV StA: pag. 154 Z. 692 ff.]). Auch die von der Privatklägerin anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 14. Januar 2019 gemachten Angaben (pag. 124 f. Z. 106 ff.) deuten in diese Richtung.