und die Aussagen von E.________ an der delegierten Einvernahme vom 1. März 2019, wonach er den Eindruck gehabt habe, dass der Beschuldigte die Privatklägerin habe kontrollieren wollen und dessen Eifersucht zugenommen habe [pag. 226 Z. 68 ff.]). Zudem geht aus den WhatsApp-Nachrichten vom 25. September bis zum 3. Dezember 2017 auch hervor, dass der Beschuldigte wiederholt davon sprach, dass er die Privatklägerin geschlagen hätte, wäre sie bei ihm gewesen. Ob der Beschuldigte die Privatklägerin vor seiner Einreise in die Schweiz tatsächlich schon ein- oder mehrmals geschlagen hat, lässt sich nicht eindeutig beantworten. In diese Richtung deuten aber seine Nachrichten auf pag.