394-412 und Übersetzungen dazu auf pag. 413-425), hervor, dass die beiden bereits vor der Einreise des Beschuldigten eine schwierige Beziehung führten und der Beschuldigte eifersüchtig war (vgl. dazu auch seine Aussagen bei der Staatsanwaltschaft am 22. Januar 2019, wonach er ein bisschen eifersüchtig sei [pag. 22 Z. 100 f.], und am 17. April 2019, wonach er wie ein Kosovare eifersüchtig sei und habe wissen wollen, was die Privatklägerin mache und wo sie sei, so wie sie dies auch von ihm habe wissen wollen [pag. 174 Z. 30 ff.; pag. 175 Z. 71 ff.; pag. 183 Z. 369 ff.]; und die Aussagen von E.____