5 wiesen. Auch der Migrationsdienst des Kantons Bern sah mit Verfügung vom 20. September 2018 deswegen und wegen fehlender finanzieller Mittel die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung zur Vorbereitung der Heirat als nicht erfüllt an (pag. 549 ff.). Weiter geht aus den vom Rechtsvertreter der Privatklägerin eingereichten WhatsApp-Nachrichten vom 25. September bis zum 3. Dezember 2017 (pag. 394-412 und Übersetzungen dazu auf pag.