Der Kammer liegen zur Vorgeschichte nebst dem Anzeigerapport vom 1. April 2019 (pag. 95 ff.) und den von der Vorinstanz erwähnten Aussagen des Beschuldigten und der Privatklägerin auch Facebook-Chats (pag. 289 ff.), der E-Mailverkehr (pag. 343 ff.) und WhatsApp-Nachrichten (pag. 394 ff.) zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin, das Meldeformular häusliche Gewalt der Kantonspolizei Bern vom 8. Dezember 2018 (pag. 255 ff.), der Journaleintrag der Polizei Basel- Landschaft zu einer Meldung des Beschuldigten vom 14. Januar 2019 (pag. 105), die Anzeige und der Rapport der Kantonspolizei zu den Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (pag.