sagte, dass sie sich zur Anzeige entschieden habe, als sie gemerkt habe, dass er nicht mehr zurückkomme. Sie habe sich verarscht gefühlt (pag. 1110, Z. 10 f.). So ist davon auszugehen, dass sie ihre Anzeige zum Teil auch aus Rache erstattet hat, womit die darin gemachten Anschuldigungen mit Vorsicht zu geniessen sind und nicht ohne weiteres als gegeben erachtet werden können. Vor diesem Hintergrund werden nachfolgend die konkreten Aussagen zu den einzelnen Vorwürfen nach den oben dargelegten Massgaben der modernen Aussagepsychologie gewürdigt, woraus die konkreten Beweisergebnisse resultieren.