Für das Gericht ist erstellt, dass die Parteien eine schwierige, explosive Beziehung mit starken emotionalen und finanziellen Abhängigkeiten geführt haben, die auch von Gewalt geprägt war und das beidseits. Das Gericht glaubt auch, dass die Privatklägerin vieles an Gewalt erduldet und erlitten hat, was eine Person in einer normalen Situation nicht mit sich hätte machen lassen. Andererseits ist das Gericht auch der Auffassung, dass es die Privatklägerin Ende Dezember 2020 nicht ertragen konnte, dass der Beschuldigte sie einfach verlassen hat, dies geht aus dem eindrücklichen Mailverlauf (pag. 343 ff.) klar hervor und wurde gewissermassen von der Privatklägerin bestätigt, indem sie aus-