Der Beschuldigte sagte, die Zeit in der Schweiz sei die schlechteste Zeit seines Lebens gewesen (pag. 1117, Z. 19 f.). Er sei von der Privatklägerin abhängig gewesen und diese habe die Situation maximal ausgenutzt (pag. 1118, Z. 25 ff.). Sie sei gewalttätig und habe ihn geschlagen (pag. 1123, Z. 44). Er sei in einer toxischen Beziehung gewesen (pag. 1125, Z. 7 ff.). Zu den Vorwürfen seine Person betreffend machte der Beschuldigte mehrheitlich nur karge Aussagen, wobei natürlich zu berücksichtigen ist, dass seine Aussagen übersetzt werden mussten, was bei der Privatklägerin nicht der Fall war, weshalb bei der Aussagenanalyse nicht gleiche Massstäbe angewendet werden dürfen.