4 zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin erwog die Vorinstanz Folgendes (pag. 1163 f.; S. 10 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Die nachfolgend zu beurteilenden Delikte spielen sich vor dem Hintergrund der sehr schwierigen Beziehung zwischen der Privatklägerin und dem Beschuldigten ab.