3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Strafregisterauszug über den Beschuldigten eingeholt (pag. 1367). Zudem wurde der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung unter Beizug einer Albanisch-Übersetzung ergänzend einvernommen (pag. 1372 ff.). 4. Anträge des Beschuldigten Der Beschuldigte beantragte an der oberinstanzlichen Verhandlung einen vollumfänglichen Freispruch und begründete diesen Antrag (pag. 1383).