Gestützt auf diese Verfügung reichte Fürsprecher C.________ mit Schreiben vom 5. Dezember 2022 seine Kostennote und eine Vollmacht ein und teilte mit, dass ihn der Beschuldigte beauftragt habe, seine Interessen in dieser Angelegenheit weiterhin zu wahren (pag. 1314 ff.). Mit Verfügung vom 8. Dezember 2022 wurde die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Fürsprecher C.________, für das oberinstanzliche Verfahren bestimmt (1319 ff.). Mit Schreiben vom 3. Oktober 2023 teilte Fürsprecher C.________ mit, dass er den Beschuldigten mit sofortiger Wirkung nicht mehr vertrete (pag. 1363).