Gestützt auf die Verfügung vom 11. Oktober 2022 teilte Rechtsanwalt D.________ mit Schreiben vom 13. Oktober 2022 mit, dass kein Mandatsverhältnis mehr zwischen ihm und der Privatklägerin bestehe (pag. 1293). Der Beschuldigte beantragte mit Schreiben vom 2. November 2022, es sei ihm die amtliche Verteidigung für das oberinstanzliche Verfahren zu gewähren (pag. 1304 ff.). Mit Verfügung vom 23. November 2022 wurde die dem Beschuldigten am 22. Januar 2019 gewährte amtliche Verteidigung durch Fürsprecher C.________ widerrufen (pag. 1308 ff.). Gestützt auf diese Verfügung reichte Fürsprecher C.__