Mit Verfügung vom 11. Oktober 2022 wurde die der Privatklägerin gewährte unentgeltliche Rechtspflege widerrufen, Rechtsanwalt D.________ aus dem amtlichen Mandat entlassen und die Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistandes der Privatklägerin für das oberinstanzliche Verfahren bestimmt. Ferner wurde dem Beschuldigten Gelegenheit gegeben, zum Vorliegen der Voraussetzungen zur weiteren Gewährung der amtlichen Verteidigung Stellung zu nehmen und gegebenenfalls eine Kostennote für die Honorarbestimmung im oberinstanzlichen Verfahren einzureichen (pag. 1287 ff.). Gestützt auf die Verfügung vom 11. Oktober 2022 teilte Rechtsanwalt D.__