1142, Ziff. V. erstinstanzliches Urteil). 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Fürsprecher C.________, mit Schreiben vom 30. Dezember 2021 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 1150). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 28. Juni 2022 (pag. 1213 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 12. Juli 2022 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf Ziff. III. des erstinstanzlichen Urteils (Schuldsprüche, Sanktion und Verfahrenskosten; pag. 1217 f.).