I. erstinstanzliches Urteil). Ferner sprach die Vorinstanz den Beschuldigten von den Anschuldigungen der mehrfachen Tätlichkeiten, der mehrfachen einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Drohung, der Nötigung und des Diebstahls, alles angeblich begangen z. N. der Privatklägerin, sowie der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und der Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz frei, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (4/7), insgesamt bestimmt auf CHF 4'710.25 (inklusive Gebühr für die schriftliche Urteilsbegründung), an den Kanton Bern (pag. 1139 f., Ziff. II. erstinstanzliches Urteil).