Schliesslich erscheint eine Ausschreibung im SIS mit Blick auf das soeben Gesagte zur Schwere der Delinquenz des Beschuldigten auch angesichts des Strafmasses von 36 Monaten Freiheitsstrafe nicht unverhältnismässig. Die Voraussetzungen für die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS sind somit erfüllt und eine Ausschreibung ist anzuordnen. 14. Weitere Verfügungen Hinsichtlich der zu treffenden Verfügungen wird auf das Urteilsdispositiv verwiesen. 23 VI. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.