Er verfügt über keine Berufsausbildung, konnte finanziell bislang nie auf eigenen Füssen stehen und hat Schulden. Es besteht keine reelle Aussicht auf eine berufliche (Wieder)-Eingliederung in der Schweiz. Der Beschuldigte ist nicht verheiratet und hat keine Kinder. Nebst den Beziehungen zu seiner Mutter, seiner Schwester und seiner Verlobten scheint er wenig bis keine sozialen Kontakte zu haben. Strafrechtlich ist der Beschuldigte stark vorbelastet.