Wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausführte, hat der Beschuldigte an der von Dr. med. K.________ diagnostizierten Persönlichkeitsakzentuierung bis heute nicht gearbeitet. Er scheint nicht willens, anzuerkennen, dass er den Strafund Zivilkläger unvermittelt angegriffen hat und zeigt dadurch weder aufrichtige Reue noch Einsicht. Solange der Beschuldigte seine Problembereiche ignoriert, kann entgegen den Behauptungen der Verteidigung, wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend festhielt, nicht von einem geringeren Rückfallrisiko gesprochen werden.