Zusammenfassend lasse sich das Rückfallrisiko aus diesen Gründen in einem hohen Bereich, d.h. oberhalb der Basisrate für Gewaltdelikte ansiedeln. Man müsse von einem Rückfallrisiko für Gewaltdelikte von mehr als 50% sprechen. Aufgrund des Gesamtbildes und der Vorgeschichte zeige sich zudem ein erhöhtes Risiko für erneute Eigentumsdelinquenz sowie ein deutlich erhöhtes Risiko für Drogendeliquenz, insbesondere beim Besitz und Konsum verbotener psychotroper Substanzen (pag. 1304 f.). Wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausführte, hat der Beschuldigte an der von Dr. med. K.___