In der Vergangenheit habe er aggressive Verhaltensweisen auch bejaht und entsprechend gehandelt (z.B. abgesprochenes Raubdelikt, sich fotografieren mit Waffen). Die gezeigten Auffälligkeiten seien jedoch nicht schwerwiegend genug, um vom Vorliegen einer schweren psychischen Störung, wie einer Persönlichkeitsstörung, sprechen zu können, sondern von einer Persönlichkeitsakzentuierung (ICD 10: Z73) mit erhöht aggressionsbereiten (dissozialen) und emotional instabilen Anteilen. Die Abgrenzung zwischen einer Akzentuierung und einer manifesten Störung sei aber schwierig (pag.