Insbesondere zeige er Probleme in der Wutregulation. Beim Beschuldigten bestehe eine erhöhte Bereitschaft zu Wutgefühlen und zu aggressivem Handeln in solchen Momenten erhöhter Wut. In Konflikt- und Frustrationssituationen neige er zu grosser Wut und habe sich nicht gut unter Kontrolle. In der Vergangenheit habe er aggressive Verhaltensweisen auch bejaht und entsprechend gehandelt (z.B. abgesprochenes Raubdelikt, sich fotografieren mit Waffen).