Eine Blutrache dürfte sich im Übrigen primär gegen den in Deutschland wohnenden Vater richten. Damit ist eine dauerhafte Gefahr an Leib und Leben des Beschuldigten zu verneinen. Die Verteidigung verzichtete denn auch darauf, einen schweren persönlichen Härtefall aufgrund einer angeblichen Blutrache gegen den Beschuldigten zu begründen.