1763 f. mit Verweisen). Gemäss Führungsbericht der BVD vom 11. Juli 2022 verfüge der Beschuldigte dank der Hilfe seiner Familie und seines Umfelds sowohl über einen Mietvertrag für eine Wohnung in Pristina (monatlicher Mietzins von € 300.00) als auch über einen Arbeitsvertrag als Telefonleitungsmanager/Telefonverkäufer mit einem monatlichen Grundgehalt von € 400.00, mit Provision € 1'000.00. Ferner würde ihn seine Freundin in den Kosovo begleiten (pag. 1774). Der Beschuldigte hat die Möglichkeit der Wiedereingliederung im Kosovo damit bereits unter Beweis gestellt.