Gemäss eigenen Aussagen erfuhr der Beschuldigte im Kindesalter Gewalt durch seinen Vater (pag. 1217). Auch laut seiner Schwester wurde die Familie durch den Vater bedroht (pag. 1217). Durch die Anwesenheit seiner Mutter und seiner Schwester, die offenbar mittlerweile eine eigene Familie hat, hat der Beschuldigte zwar einen engen Familienbezug in der Schweiz. Da er jedoch weder verheiratet ist noch eigene Kinder hat und vor der Verhaftung in einer eigenen Wohnung lebte, verfügt er nicht über eine eigene Kernfamilie, der es unzumutbar wäre, das Familienleben ausserhalb der Schweiz zu bestreiten.