Gehirnerschütterungen, Rissquetschwunde am Kopf und Lockerung des Zahnes; Platzwunde am Gesicht und Gurtschnallenabrücke; Gurtschnallenabdrücke auf dem Rücken [pag. 1211]). Am 4. September 2017 erfolgte deshalb eine Verurteilung durch die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wegen Beteiligung an einem Raufhandel zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 50.00 (pag. 1208). Zwischen August 2015 und Oktober 2017 wurde der Beschuldigte wiederholt wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz (Reise ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigung), Nachtruhestörung (leichter Fall) und Mit-