Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Ju- ra-Seeland verurteilte ihn aufgrund dieser Vorfälle mit Urteil vom 20. September 2016 wegen Drohung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00 (pag. 1208). Am 8. August 2015 beteiligte sich der Beschuldigte an einer tätlichen und wechselseitigen Auseinandersetzung mit Faustschlägen und Gurthieben zwischen der Gruppierung um seine Kollegen und ihm selber sowie der Gruppierung von anderen Personen, was sowohl beim Beschuldigten selbst (blaues Auge) als auch bei den anderen zu diversen Verletzungen führte (blutende Wunde am Kopf; Gehirnerschütterungen, Rissquetschwunde am Kopf und Lockerung des Zahnes;