Vom 28. August 2015 bis 28. November 2015 drohte der Beschuldigte dem gleichen Geschädigten wie im Vorfall vom 24. Oktober 2014 und dessen Freundin beim Vorbeilaufen in der Stadt mehrmals, indem er mit der flachen Hand an seinem Hals ein Messer imitierte (pag. 1211). Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Ju- ra-Seeland verurteilte ihn aufgrund dieser Vorfälle mit Urteil vom 20. September 2016 wegen Drohung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00 (pag.