1207). Weiter verurteilte sie ihn mit Urteil vom 15. September 2015 wegen mehrfacher Sachbeschädigung, Hinderung einer Amtshandlung, Angriffs, einfachem Diebstahl, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Raubes und Widerhandlungen gegen das BetmG zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 75 Tagen mit einer Probezeit von 24 Monaten (pag. 1207 f.). Vom 28. August 2015 bis 28. November 2015 drohte der Beschuldigte dem gleichen Geschädigten wie im Vorfall vom 24. Oktober 2014 und dessen Freundin beim Vorbeilaufen in der Stadt mehrmals, indem er mit der flachen Hand an seinem Hals ein Messer imitierte (pag.