Aufgrund dieser Vorfälle verurteilte die Jugendanwaltschaft, Dienstelle Berner Jura- Seeland, den Beschuldigten mit Urteil vom 16. April 2015 wegen versuchter einfacher Körperverletzung (mit gefährlichem Tatmittel), Tätlichkeiten, Sachbeschädigung und Widerhandlung gegen das BetmG zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 15 Tagen mit einer Probezeit von 12 Monaten (pag. 1207).