Die hiesige Rechtsordnung scheint dem Beschuldigten gleichgültig zu sein. Er missachtete die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz wiederholt und trat strafrechtlich insbesondere wie folgt in Erscheinung (pag. 1207 ff.): Am 14. Juni 2014 schlug der Beschuldigte aufgrund eines Wutanfalls mit seiner Faust in ein Schaufenster, welches dabei zu Bruch ging. Weiter beschädigte er mittels eines Fusstrittes ein weiteres Schaufenster (Gesamtschaden knapp CHF 10'000.00). Gemäss Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 2. Mai 2015 ergab der durchgeführte Atemlufttest ein positives Ergebnis von 1.24 Promillen (pag. 1208).