12 Zusammenfassend spricht die mangelnde schulische und berufliche Integration des Beschuldigten in der Schweiz gegen die Annahme eines schweren persönlichen Härtefalls. 10.2.3 Finanzielle Verhältnisse Die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten sind schlecht. Er hat Schulden und war finanziell stets von seiner Mutter abhängig (pag. 1649). So unterstützt sie ihn gemäss den Führungsberichten der Bewährungs- und Vollzugsdienste (nachfolgend BVD) vom 11. Juli und 17. November 2022 auch derzeit bei der Bezahlung der Krankenkassenprämien (pag.