Mit deren Hilfe fand er eine Arbeitsstelle bei L.________ (Restaurant), wo er ab September 2018 rund eineinhalb Jahre mit einem 0-17 Stunden Vertrag zu einem Stundenlohn von CHF 21.00 angestellt war. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich rund 12 bis 23 Stunden (Arbeitspensum ca. 30% bis 50%) verdiente er pro Monat demnach rund CHF 1'000.00 – 2'000.00. Ab März 2020 bis zur Anlasstat am 15. August 2020 bezog der Beschuldigte Arbeitslosentaggeld. Gegenwärtig hat die Schwester des Beschuldigten ihm einen Arbeitsvertrag mit der M.________ (N.________ AG) mit Arbeitsbeginn am 16. Januar 2023 organisiert.