In der Schulzeit legte der Beschuldigte insofern ein auffälliges Verhalten an den Tag, als dass er in der 7. Klasse aufgrund schlechten Benehmens in ein dreimonatiges Timeout geschickt wurde. Wer die bernische Schullandschaft kennt, weiss, dass es sich dabei um eine «ultima ratio» handelt. Weiter musste der Beschuldigte die 4. Klasse wiederholen und schwänzte gemäss eigenen Aussagen auch wiederholt den Unterricht. Nach Beendigung der obligatorischen Schulzeit Anfang Juli 2013 absolvierte er weder eine Lehre noch eine sonstige Ausbildung und war bis im September 2018 mehrheitlich arbeitslos.