Er ist im Besitz einer bis zum 14. Juni 2025 gültigen Niederlassungsbewilligung C. Gemäss eigener Aussage in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung hat er zwar den Schweizer Pass beantragt und offenbar auch den Einbürgerungstest bestanden. Im Gegensatz zu seiner Schwester, die zeitgleich vorgegangen ist, sei ihm die Einbürgerung aber verweigert worden (pag. 1498). So oder anders verbrachte der Beschuldigte sein ganzes Leben, mithin die prägenden Jahre seiner Kinder- und Jugendzeit und darüber hinaus auch sein bisheriges Erwachsenenleben, in der Schweiz.