10. Beurteilung durch die Kammer 10.1 Vorliegen einer Katalogtat / Vorgehen Der Beschuldigte ist kosovarischer Staatsbürger. Er ist somit Ausländer im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB und wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung gemäss Art. 122 Abs. 1 und 3 i.V.m. Art. 22 StGB verurteilt. Dabei handelt es sich um ein Katalogdelikt (Art. 66a Abs. 1 Bst. b StGB), was im Regelfall die obligatorische Landesverweisung (Art. 66a Abs. 2 StGB e contrario) nach sich zieht.