8. Vorbringen der Parteien 8.1 Vorbringen des Beschuldigten Rechtsanwalt Dr. C.________ brachte namens des Beschuldigten in der Berufungsverhandlung zusammengefasst vor, ein Ausländer, der in der Schweiz geboren und aufgewachsen sei, habe ein erhebliches privates Interesse am Verbleib in der Schweiz, welches im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen sei (vgl. BGE 144 IV 332 S. 341 f. E. 3.3.3). Dieses erhebliche Interesse des Beschuldigten sei von der Vorinstanz zu wenig berücksichtigt worden.