Ergänzend sei auf das Urteil des Bundesgerichts 6B_513/2021 vom 31. März 2022 hingewiesen. In diesem Entscheid stellte das Bundesgericht fest, dass ein türkischer Staatsangehöriger, der in der Schweiz geboren wurde und hier aufgewachsen ist, mithin sein ganzes Leben in der Schweiz verbracht hat und hier über ein normales Umfeld verfügt, eine enge Bindung zur Schweiz aufweist. Weiter hielt das Bundesgericht im Entscheid fest, eine Landesverweisung stelle einen Eingriff in das Privatleben des Beschwerdeführers dar, auch wenn seine Integration in einzelnen Punkten, z.B. der wirtschaftlichen Selbständigkeit, eher mässig sei. Es erach-