Am 15. August 2020 schlug der Beschuldigte dem Straf- und Zivilkläger unvermittelt mindestens zweimal mit der rechten und der linken Faust ins Gesicht, worauf dieser zu Boden ging und der Beschuldigte ihn, als er rücklings auf dem Boden lag, mindestens vier Mal mit dem rechten Fuss heftig gegen den Kopf trat. Der Strafund Zivilkläger erlitt durch die Gewalteinwirkung des Beschuldigten nebst verschiedenen Hautabschürfungen und Hauteinblutungen im Gesicht, am Ohr und am Hals insbesondere eine Gehirnerschütterung, einen Bruch des Schildknorpels mit Schleimhautunterblutungen und daraus resultierender Einengung der Luftwege im