A.________ sei gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche und in Anwendung von Art. 66a Abs. 1 lit. b StGB zu verurteilen: 1. zu einer Landesverweisung von 7 Jahren; 2. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessen Gebühr gemäss Art. 21 VKD). III. Im Weiteren sei zu verfügen: