Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 26. April 2022 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Schuldsprüche wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von Marihuana und Kokain; 2. der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 und zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten. II.