3. Wechsel der amtlichen Verteidigung Mit Schreiben vom 14. Juli 2022 beantragte der Beschuldigte, Rechtanwalt Dr. C.________ sei fortan als amtlicher Verteidiger einzusetzen (pag. 1675 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Eingabe vom 26. Juli 2022, das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung sei abzuweisen (pag. 1685 f.). Mit Verfügung vom 26. September 2022 wies die Verfahrensleitung das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten ab (pag. 1710 f.). Rechtsanwalt Dr. C.________ verblieb als privater Verteidiger des Beschuldigten im Verfahren.