10 CHF 470.00 (Kosten der Untersuchung von CHF 150.00, Entschädigung des Zeugen von CHF 20.00 und hälftige Gerichtsgebühren als pauschale Abgeltung für die vorinstanzlichen Aufwendungen) im Verfahren, welche im Rahmen des neuen erstinstanzlichen Verfahrens zu liquidieren sein werden. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1‘000.00, trägt der Kanton Bern.