6. Ausgangslage Die Polizei hat den Beschuldigten anhand einer Fotografie einer am Unfall nicht beteiligten Drittperson ausfindig gemacht, welche Teil ihrer Fotodokumentation zur Anzeige bildet. Die Vorinstanz hat sich in ihrem Urteil mit der Frage auseinandergesetzt, ob diese Fotografie im Verfahren gegen den Beschuldigten verwertet werden darf und hat diese Frage verneint (S. 5 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 79): […]