2. A.________ sei zu verurteilen zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00, wobei die ersatzweise Freiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf 3 Tage festzusetzen sei, sowie zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten. Der Beschuldigte stellte im Rahmen seiner Eingabe vom 7. Juli 2022 u.a. folgende Anträge (pag. 102; zum Antrag auf ein mündliches Verfahren, vgl. Ziff. 3. hiervor): 1. Die Berufung sei abzuweisen und der obig erwähnte Entscheid (Freispruch) sei zu bestätigen;