4. Oberinstanzliche Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft stellte im Rahmen ihrer Berufungsbegründung vom 4. August 2022 folgende Anträge (pag. 111; Hervorhebungen im Original): 2 1. A.________ sei schuldig zu erklären der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 15. Oktober 2021 auf der A6 Süd Richtung Verbindungsschenkel Steffisburg, Kreisverkehrsplatz C.________, durch Nichtbelassen des Vortritts bei Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz;